Digital.ai Bewertungsvereinbarung

BITTE SCROLLEN SIE NACH UNTEN UND LESEN SIE ALLE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER TESTVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN INSTALLIEREN, ZUGRIFFEN ODER VERWENDEN. Durch die Installation, den Zugriff oder die Nutzung der Software oder Dienste bestätigen Sie („Kunde“), dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und erklären sich damit einverstanden, alle hier aufgeführten Bedingungen und Konditionen einzuhalten. DIESE VEREINBARUNG IST EIN RECHTLICH VERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DIGITAL.AI SOFTWARE, INC. („LIEFERANT“), DER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DIENSTLEISTUNGEN UND DER ZUGEHÖRIGEN PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN durch den KUNDEN REGELT.

1. Definitionen

  • "Dokumentation": Alle vom Lieferanten bereitgestellten schriftlichen und elektronischen Informationen bezüglich der Software, SaaS, Managed Services und damit verbundenen professionellen Dienstleistungen.
  • "Software": Die vom Lieferanten zur Evaluierung bereitgestellten Objektcodeversionen von Software oder Laufzeitmodulen, wie in der Dokumentation beschrieben.
  • „SaaS“: Software-as-a-Service-Instanzen der vom Lieferanten bereitgestellten Software, auf die remote über das Internet zugegriffen werden kann.
  • „Verwaltete Dienste“: Single-Tenant-Instanzen der Software deployin einer vom Lieferanten verwalteten Cloud-Umgebung durchgeführt.
  • "Produkte und Dienstleistungen": Die vom Lieferanten bereitgestellte Software, SaaS, Managed Services und alle damit verbundenen professionellen Dienstleistungen.
  • "Probezeit": Der in einem entsprechenden Evaluierungsauftragsformular angegebene Zeitraum oder 90 Tage, falls nicht anders angegeben.

2. Lizenz und Nutzung

2.1 Lizenzgewährung: Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lieferant dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen sowie der Dokumentation während des Testzeitraums ausschließlich zu Evaluierungszwecken des Kunden .

2.2 Einschränkungen: Der Kunde darf nicht:

  • Rechte an Dritte unterlizenzieren, übertragen, leasen, vermieten oder abtreten.
  • Die Produkte und Dienstleistungen zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren.
  • Kopieren Sie die Dokumentation oder Produkte und Dienstleistungen.
  • Entfernen Sie alle Eigentumshinweise oder Legenden.

2.3 Datenerfassung: Der Lieferant kann technische Daten des Kunden sammeln, um die Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und sicherzustellen, dass der Kunde diese Vereinbarung und unsere Richtlinie zur akzeptablen Nutzung einhält. Der Lieferant kann alle gesammelten Kundendaten (mit Ausnahme der technischen Daten des Kunden) 30 Tage nach Ende des Testzeitraums löschen.

2.4 Geistiges Eigentum: Alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Produkten und Dienstleistungen, einschließlich aller vom Kunden bereitgestellten Empfehlungen, Änderungen oder vorgeschlagenen Verbesserungen oder Erweiterungen (zusammen „Feedback“), sowie sämtliches Feedback zu jeglicher Dokumentation verbleiben beim Lieferanten. Es werden keine Rechte auf den Kunden übertragen.

2.5 Keine personenbezogenen Daten: Der Kunde verpflichtet sich, während des Testzeitraums keine personenbezogenen Daten mit den Produkten und Dienstleistungen zu verarbeiten.

2.6 Funktionen der künstlichen Intelligenz: Wenn die Produkte und Dienstleistungen Funktionen umfassen, die künstliche Intelligenz nutzen („KI-Funktionen“), erkennt der Kunde Folgendes an:

  • Der Lieferant übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der von AI Features generierten Ausgaben.
  • Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Entscheidungen oder ergriffenen Maßnahmen, die auf den Ergebnissen von AI Features basieren.
  • Der Kunde verpflichtet sich, KI-Funktionen nicht in risikoreichen oder kritischen Umgebungen zu verwenden, in denen Fehler oder Ungenauigkeiten zu erheblichen Schäden führen könnten.

3. Gewährleistung und Schadensersatz

3.1 Garantie: Der Lieferant gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Produkte und Dienstleistungen zu lizenzieren und/oder Zugang zu ihnen zu gewähren. SONST WERDEN DIE SOFTWARE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT VOM LIEFERANTEN AUSGESCHLOSSEN.

3.2 Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Lieferanten ist auf 100 $ begrenzt. Der Lieferant haftet nicht für indirekte, zufällige, besondere, Straf- oder Folgeschäden.

3.3 Schadensersatz: Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden ergeben.

4. Vertraulichkeit Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und Dienstleistungen sowie die Dokumentation vertrauliche Informationen des Lieferanten enthalten. Der Kunde wird diese Informationen vertraulich behandeln und ausschließlich zu Bewertungszwecken verwenden.

5 Laufzeit und Kündigung

5.1 Laufzeit: Diese Vereinbarung gilt für den Testzeitraum. Jede Partei kann es jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei kündigen.

5.2 Nach der Kündigung: Nach der Kündigung schließt der Kunde entweder einen Abonnementvertrag ab oder gibt die Produkte und Dienstleistungen sowie die Dokumentation an den Lieferanten zurück.

5.3 Überleben: Bestimmungen zur Vertraulichkeit (Abschnitt 4), zum Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3.1), zur Haftungsbeschränkung (Abschnitt 3.2) und zur Entschädigung (Abschnitt 3.3) bleiben auch nach der Kündigung bestehen.

6. Allgemeines

6.1 Unterstützung: Die Bereitstellung von Support liegt im Ermessen des Lieferanten.

6.2 Open-Source-Software: Die Produkte und Dienste können OSS enthalten, für das eigene Lizenzen gelten. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, OSS oder vom Kunden vorgenommene Änderungen zu unterstützen.

6.3 Zuordnung: Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten.

6.4 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Delaware unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Streitigkeiten werden vor Gerichten in Delaware gelöst.

6.5 Exportkonformität: Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften, einschließlich derjenigen der Vereinigten Staaten, einzuhalten und die Produkte oder Dienstleistungen oder Teile davon nicht unter Verstoß gegen diese Gesetze und Vorschriften zu exportieren, erneut zu exportieren oder zu übertragen.

Digital.ai Evaluierungsvereinbarung v2.1 – Mai 2024